Oldenburger Pferde
Thu 20. Nov 2008
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AbfohlmeldungRegistrierung

Abfohlmeldung

Muster einer Abfohlmeldung
Muster einer Abfohlmeldung

Für alle im Jahr der Bedeckung eingehenden Deckscheine werden Anfang des nächsten Jahres die Abfohlmeldungen an die Stutenbesitzer verschickt.

Diese Meldung ist die Grundlage für die Erstellung des Equidenpasses (EQP) und muß sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden.

Nach der Geburt des Fohlens daher bitte folgendes beachten:

1. Die Fohlengeburt innerhalb von 3 Monaten, unter Einsendung der ausgefüllten und unterschriebenen Abfohlmeldung, anzeigen.
Melden Sie Ihr Fohlen möglichst umgehend nach der Geburt an, damit keine Fristen versäumt werden!

Bei Fristüberschreitung wird eine kostenpflichtige Abstammungsüberprüfung angeordnet (§ 79.1 unserer Satzung).

2. Die Abfohlmeldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
a. Name und Lebensnr. der Mutterstute
b. Name und Lebensnr. des Vaters
c. Name und Anschrift des Stutenbesitzers
d. Name und Anschrift des Züchters (= Stutenbesitzer zum Zeitpunkt der Bedeckung)
   - soweit von c. abweichend
e. Geburtsdatum des Fohlens
f.  Geschlecht des Fohlens
g. Grundfarbe des Fohlens
h. gegebenenfalls Angaben überTotgeburt oder Verendung kurz nach der Geburt
i.  Unterschrift des Stutenbesitzers

3. Die Abfohlmeldung bitte gut lesbar und vollständig ausfüllen und unterschreiben, da eine Registrierung ansonsten nicht erfolgen kann.

4. Auf der Abfohlmeldung ankreuzen, ob Sie Ihr Fohlen auf dem Früh-, Haupt- oder Spättermin vorstellen wollen. Die Termine werden im „Pferdeforum“ und hier unter Termine veröffentlicht.
Zusätzlich den Vorführplatz angeben, auf dem das Fohlen registriert werden soll.
 
5. Auswärtige Züchter, die Ihren ständigen Wohnsitz nicht in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein haben, können evtl. in einigen Bundesländern die Möglichkeit der Amtshilfe in Anspruch nehmen (dies unbedingt  auf der Abfohlmeldung vermerken), sofern die Mutterstute bereits bei uns eingetragen ist.

6. Das weiße Original (Deckblatt) an unsere Geschäftsstelle schicken!
Der gelbe Durchschlag verbleibt beim Züchter.
Bitte kein Fax senden sondern auf dem Postweg abschicken.

7. Den Anmeldeschluss (er wird ebenfalls im „Pferdeforum“ und hier unter Termine veröffentlicht) für die Registrierung (Brenntermine) unbedingt beachten!

8. Lt. Verbandssatzung werden wir nur für unsere Mitglieder tätig, daher verpflichtet die Meldung und Vorstellung (Eintragung) einer Stute bzw. Registrierung eines Fohlens zur Mitgliedschaft.

9. Für die Früh-, Haupt- und Spättermine werden Brennkataloge erstellt. Am jeweiligen Anmeldeschlusstag sind die letzten Meldungen für den Katalog möglich (u.U. auch telefonisch, die Nachreichung der Abfohlmeldung ist zwingend erforderlich).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Daten strikt einhalten müssen und nach Anmeldeschluß eingehende Anmeldungen für den Katalog nicht mehr berücksichtigen können.


Weitere Infos erhalten Sie von:

                                                       Frau Kessing, Tel.: 0 44 41/ 93 55 - 93 oder   
                                                       Frau Bräuer, Tel.: 0 44 41/ 93 55 - 56