Oldenburger Pferde
Thu 20. Nov 2008
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AbfohlmeldungRegistrierung

Registrierung (brennen, chippen)

Oldenburger Fohlen
Oldenburger Fohlen Foto: Ernst

 Inhalt:

 Brandzeichen

   Nummernbrand
   Termine 
   Organisation und Ablauf
   Fohlenprämie
   Brennkataloge und Equidenpässe
   Gebühren
   Diagramm

 

Auf den s.g. Brennterminen findet die Aufnahme (Registrierung) und Kennzeichnung der Fohlen durch Brennen des Fohlenbrandes am linken Hinterschenkel und/oder einer aktiven Kennzeichnung durch einen Nummernbrand (12. und 13. Ziffer der Lebensnr.) unterhalb des Schenkelbrandes statt.
Als Alternative zum Fohlen-, Nummernbrand kann eine aktive Kennzeichnung mittels Mikrochip erfolgen.
Die beiden Ziffern des Nummernbrandes bzw. die Mikrochipnr wird in den auszustellenden Abstammungsnachweis oder die Geburtsbescheinigung, diese Nachweise sind fester Bestandteil des Pferdepasses (EQP).

 

Das O mit Krone erhalten Fohlen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung in das Zuchtbuch eingetragen, bzw. werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens eingetragen,

2.die Abfohlmeldung wurde innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Fohlens beim Zuchtverband gemeldet,

3.die eindeutige Identifizierung des Fohlens durch den Zuchtleiter od. seinen Beauftragten ist erfolgt od. anderweitig gesichert.

 

Nur den zweistelligen Nummernbrand erhalten Fohlen die nicht die o.gen. Voraussetzungen erfüllen und daher keinen Abstammungsnachweis sondern eine Geburtsbescheinigung erhalten, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

1.Mindestens ein Elternteil ist im Jahr der Bedeckung in das Zuchtbuch eingetragen od. spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens eingetragen,

2.die Abfohlmeldung wurde innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Fohlens beim Zuchtverband gemeldet,

3.die eindeutige Identifizierung des Fohlens durch den Zuchtleiter od. seinen Beauftragten ist erfolgt od. anderweitig gesichert.


Die Kennzeichnung durch Schenkel- und/oder Nummernbrand erfolgt grundsätzlich nur im Jahr der Geburt.

Hierfür werden die Fohlen auf den „Brennterminen,“vor dem Absetzen und bei Fuß der Mutter zur Beschreibung von Farbe und Abzeichen vorgestellt.

Für die „Brenntermine“ sind folgende Punkte zu beachten:

1.Rechtzeitige Zusendung der vollständig ausgefüllten Abfohlmeldung (siehe Abfohlmeldung) an den Zuchtverband mit Angabe des gewünschten Brenntermines,

2.oder bei Fohlen, deren Abfohlmeldungen bereits beim Verband vorliegen, rechtzeitige schriftliche Anmeldung unter Angabe des gewünschten Brenntermines.

   Fohlenbrennen März 2006,  Foto: priv.

 

Angeboten werden hierfür folgende Terminarten:

Frühbrenntermine,
diese finden im Frühling statt und sind reine Brenntermine; ohne Fohlenprämierung.

Hauptbrenntermine
finden im Sommer statt, auf diesen Terminen können die Fohlen um Prämie konkurrieren.
Es finden keine Stutbuchaufnahmen statt.


Nachbrenntermine
finden im Herbst statt und sind reine Brenntermine; ohne Fohlenprämierung statt.


Für die Früh-, Haupt- und Spättermine werden Brennkataloge erstellt. Am jeweiligen Anmeldeschlusstag sind die letzten Meldungen für den Katalog möglich (u.U. auch telefonisch, die Nachreichung der Abfohlmeldung bis zum Brenntermin ist zwingend erforderlich).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Daten strikt einhalten müssen und nach Anmeldeschluß eingehende Anmeldungen für den jeweiligen Katalog nicht mehr berücksichtigen können.

Die genauen Termine werden rechtzeitig im Pferdeforum und hier unter Termine, aktuell Frühbrenntermine 2006  veröffentlicht.

 

Organisation und Ablauf auf den Brennterminen

Für alle Fohlen gilt: 

1. Die Fohlen müssen mindestens 14 Tage alt sein.

2. Fohlen, die ohne Mutter vorgestellt werden, benötigen ein tierärztliches Attest zur Identifikation der Mutterstute!
3. Die Mutterstute muss mit einer ordnungsgemäß verschnallten Trense vorgeführt werden
4. Auf den Brennterminen werden keine Stuten eingetragen.
    Eine Ausnahme besteht nur für Züchter, die außerhalb Niedersachsens wohnen.
5. Die Aufnahme der Fohlen erfolgt in der Reihenfolge der Katalognummern zur Feststellung von Farbe und Abzeichen. 
    Hierfür bitte die von Ihnen angefertigte graphische Darstellung (Diagramm siehe unten) der Abzeichen zur Überprüfung bereit halten!
6. Nach den Fohlen, die im Katalog für den jeweiligen Brenntermin verzeichnet sind, erfolgt die Aufnahme der nach Meldeschluss geborenen Fohlen.
    Hierfür bitte ebenfalls die ausgefüllte Abfohlmeldung und das Diagramm vorlegen.

7.Fohlen, die im Katalog unter einem anderen Brenntermin gemeldet sind, können ebenfalls im Anschluss vorgestellt werden. Bei den Ummeldungen bitte die Seite und Katalognummer angeben, unter der das Fohlen zu finden ist. Auch hier das ausgefüllte Diagramm.
 
8.Zwecks Abstammungsüberprüfungen werden auf den Terminen von einigen Fohlen und Müttern stichprobenartig Haarproben gezogen. Diese dienen zur Überprüfung der Abstammung.

 

Für Fohlen die um Prämie konkurrieren (nur auf Hauptbrennterminen möglich) gilt:

1. Die Anmeldung ist nur für Fohlen möglich, deren Mütter im Oldenburger Hauptstutbuch eingetragen sind.

2. Auf dem Termin erfolgt zuerst die Präsentation der Fohlen, einzeln in der Bahn freilaufend an der Seite der Mutter,
 
3. Danach mit ca. 6 Fohlen und deren Müttern auf dem Ring.

4. Im Anschluss an die Prämierung werden die Fohlen gebrannt.

 

Ausstellung und Versand der Brennkataloge und Equidenpässe (EQP’s)

  • Die Brennkataloge werden grundsätzlich an die im Katalog registrierten Stutenbesitzer automatisch verschickt, alle weiteren Interesssenten können die Kataloge bestellen bzw. a.d. jeweiligen Termin käuflich erwerben. Aufgrund der Vielzahl, der auf den Brenntouren gebrannten Fohlen benötigen wir eine längere Bearbeitungszeit für das Erstellen der Equidenpässe. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  • Die EQP’s von Fohlen, deren Mütter und Züchter bereits bei uns registriert sind, erhalten Sie in der Regel nach ca. 3 bis 4 Wochen.
  • Bei Fohlen aus noch nicht eingetragenen Stuten und/oder neuen Mitgliedern erhöht sich der Arbeitsaufwand und damit auch die Bearbeitungszeit.
  • Dieses gilt auch für die EQP’s, die ausnahmsweise per Nachnahme zugeschickt werden sollen.
  • EQP’s für Fohlen, von denen Haarproben und/oder von deren Müttern Haarproben gezogen wurden können erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses erstellt werden, welches beim Institut in der Regel ca. 8 Wochen Bearbeitungszeit benötigt.
  • Der EQP wird grundsätzlich an den/die registrierten Stutenbesitzer verschickt.

Bedeutung des Equidenpasses
Der EQP ist eine Urkunden über die Abstammung und die erbrachten Leistungen eines Pferdes.
Er ist Eigentum des Zuchtverbandes und gehört zum Pferd.
Bei Besitzwechsel ist der EQP dem neuen Besitzer zu übergeben.
Bei Tod des Pferdes ist der EQP an den Zuchtverband zurückzugeben.

 

Gebühren
Lt. Verbandssatzung werden wir nur für unsere Mitglieder tätig, daher verpflichtet die Meldung und Vorstellung (Eintragung) einer Stute bzw. Registrierung eines Fohlens zur Mitgliedschaft.

Folgende Gebühren für das Fohlen werden am Termin fällig:

Fohlenregistrierung
Erstellung der Grafik, wenn sie nicht vom Züchter gezeichnet wurde
Brennkatalog

zusätzlich, wenn erforderlich und bis zum Termin noch nicht erfolgt:

Aufnahmegebühr, je Mitglied
jährl. Mitgliedsbeitrag
Stutbuchaufnahmegeb.
Stutenumlage, ab dem Jahr der Bedeckung
Einzeldeckgenehmigung

Die Gebühren werden vor Ort in bar oder per Scheck erhoben.

 

Das Diagramm

Das Diagrammformular wird den Stutenbesitzern mit der Abfohlmeldung zugeschickt. Es besitzt Urkundencharakter und soll vom Fohlenbesitzer mit Abzeichen und Wirbeln als unveränderliche Kennzeichen des Fohlens gezeichnet werden.

Die Grafik soll bereits zu Hause so genau wie möglich erstellt werden, um bei der Aufnahme des Fohlens auf dem Brenntermin einen zügigen Ablauf zu ermöglichen.

Das Diagramm muss mit einem Kugelschreiber ausgefüllt werden (bitte keine flüssige Tinte oder Filzstift etc. benutzen).
Die weißen Abzeichen des Fohlens bitte mit einem roten Kugelschreiber kennzeichnen, die Wirbel mit einem schwarzen Kugelschreiber.

Vorgehensweise:
Die Kennzeichnung beginnt man mit dem Kopf, zeichnet dort Abzeichen und mögliche Wirbel ein und geht dann zu den Beinen über.
Die Abzeichen müssen von allen Seiten des Pferdes (von vorne und hinten, rechts und links) in die Graphik eingetragen werden.

Roter Kugelschreiber
Alle Stellen, die am Pferd weiß sind, müssen im Diagramm rot umzeichnet werden (die Fläche nicht ausfüllen!). Bei Schecken werden die weißen Flächen rot schraffiert.

Schwarzer Kugelschreiber
Die Position von Wirbel mit einem "x" kennzeichnen. Es müssen mindestens drei Wirbel gekennzeichnet werden.
Schwarze Flecken und Abzeichen im Fell oder innerhalb eines weißen oder fleischfarbenen Abzeichens auftretende Flecken müssen schwarz umrandet werden.

Notieren Sie auf der Grafik am oberen Rand die Lebensnummer des Fohlens (siehe Abfohlmeldung oder Brennkatalog).

Bringen Sie die ausgefüllte Grafik zum Brenntermin mit. Dort wird die Grafik auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.

Hier ein Musterdiagramm:

 

Weitere Infos erhalten Sie von:

                                                       Frau Kessing, Tel.: 0 44 41/ 93 55 - 93 oder

                                                       Frau Bräuer, Tel.: 0 44 41/ 93 55 - 56