Bedeckung/ Deckscheine
Anfang eines Jahres wird für jede aktiv eingetragene Oldenburger Stute an ihren Besitzer ein Deckschein mit doppeltem Durchschlag verschickt. Hier sind bereits die Grunddaten der Stute sowie die Anschrift des Besitzers enthalten.
Der Deckschein ist vor der Bedeckung an den Hengsthalter zu übergeben.
Die Bedeckung/Besamung einer eingetragenen Stute ohne vorherige Abgabe des Deckscheines an den Hengsthalter/Besamungsstation ist nicht zulässig.
In Ausnahmefällen ist die Vorlage der Zuchtbescheinigung (Fotokopie) zur Identifikation der Stute statthaft.
Der Deckschein muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Name und Lebensnummer der Stute
Name und Lebensnummer des Hengstes
sämtliche Deckdaten
die Deckregisternummer
gegebenenfalls Datum und Ergebnis der Trächtigkeitsuntersuchung
Name und Anschrift des Stutenbesitzers
Unterschrift des Hengsthalters bzw. seines Vertreters.
Der Deckschein wird nach erfolgter Bedeckung/Besamung vom Hengsthalter vollständig ausgefülllt und mit seiner Unterschrift bzw. seines Vertreters versehen.
Der Besitzer der gedeckten Stute erhält einen Durchschlag des Deckscheines und muß diesen bis zum Abfohlen der Stute aufbewahren. Beim Verkauf der Stute muss der Käufer diese Verpflichtung übernehmen.
Das erste Blatt des Deckscheines sammelt der Hengsthalter und sendet diese bis spätestens 30.09. des Jahres an die Verbandsgeschäftsstelle.
MUSTER:







