Oldenburger Pferde
Thu 20. Nov 2008
Schrift
  
KörungAnerkennungHengstleistungsprüfungHengstverteilungsplanEinzeldeckgenehmigung

Körung


 

     

 

 

 

   
                      Foto: Schreiner
     

 

Die Körung ist die Entscheidung des Verbandes über den vorläufigen Einsatz eines Hengstes im Rahmen des Zuchtprogrammes.
In die Entscheidung gehen die Merkmale der äußeren Entscheidung sowie der Leistungsveranlagung ein.
Die Körung muss bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

 

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein Hengst die Zulassung zur Körung erhalten kann:

  • das Mindestalter beträgt 2 Jahre
  • vorherige Zulassung auf einem Vorauswahltermin, sofern zu der jeweiligen Körung ein Vorauswahltermin durchgeführt wird,
  • die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I entsprechen (5 Generationen anerkannte Abstammung, Mutter und Großmutter in das Haupstutbuch eingetragen),
  • der Abstammungsnachweis muss vorliegen.

 
           Foto: Ernst

 

Die Vorauswahl zur Hauptkörung findet Anfang Oktober für alle Hengste in Vechta statt. Bei der Vorauswahl werden die Hengste zunächst
im Freilaufen mit  Freispringen beurteilt. Im Anschluss daran wird entschieden, ob die Hengste noch auf dem Pflaster (Schritt und Trab an der Hand) gezeigt werden sollen. Danach werden die Hengste auf dem Schrittring beurteilt. Jetzt fällt die Entscheidung über eine Zulassung zur Körung.

 

Die Hauptkörung in Vechta findet am letzten Wochenende im November statt. Hier stellen sich die zugelassenen Hengste nochmals dem Urteil der Körkommission. Die Vorstellung der Hengste erfolgt zunächst an der Hand auf dem Pflaster. Danach werden die Hengste im Freilaufen und Freispringen gezeigt sowie nochmals im Trab an der Hand. Die besten gekörten Oldenburger Hengste werden als Prämienhengste ausgezeichnet und ein Siegerhengst wird nominiert.  
                Althengstparade

Die genauen Termine und weitere Informationen zur Vorauswahl und den Hengst-Tagen 2008 finden Sie hier...

 

 

 

zum Seitenanfang