Oldenburger Pferde
Mon 08. Sep 2008
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Einzeldeckgenehmigung


Sollen andere als die im aktuellen Hengstverteilungsplan aufgeführten Hengste eingesetzt werden, so ist vor der geplanten Bedeckung ein schriftlicher Antrag auf Einzeldeckgenehmigung an die Zuchtleitung zu stellen.
Nachkommen von Hengsten, die nicht Hengstbuch I-fähig sind, erhalten statt des roten Abstammungsnachweises eine weiße Geburtsbescheinigung.

Folgende Unterlagen müssen vorliegen:


von der Stute:

  • Name
  • Lebensnummer


vom Hengst:

  • Name
  • Lebensnummer
  • Körergebnis
  • Ergebnis der HLP bzw. GAG oder Sporterfolge


Für das Registrieren der Fohlen nach EDG wird eine erhöhte Gebühr fällig (siehe Auszug Gebührenordnung).