Einzeldeckgenehmigung
Sollen andere als die im aktuellen Hengstverteilungsplan aufgeführten Hengste eingesetzt werden, so ist vor der geplanten Bedeckung ein schriftlicher Antrag auf Einzeldeckgenehmigung an die Zuchtleitung zu stellen.
Nachkommen von Hengsten, die nicht Hengstbuch I fähig sind, erhalten statt des roten Abstammungsnachweises eine weiße Geburtsbescheinigung.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
| von der Stute: | |
| - Name | |
| - Lebensnummer |
| vom Hengst: | |
| - Name | |
| - Lebensnummer | |
| - Körergebnis | |
| - Ergebnis der HLP bzw. GAG oder Sporterfolge | |
| - DNA (Abstammungsuntersuchung) |
Für das Registrieren der Fohlen nach EDG wird eine erhöhte Gebühr fällig (siehe Auszug Gebührenordnung).
Weitere Informationen erhalten von Frau Bühmann (Tel.: 0 44 41-93 55 85) und Frau Stradtmann (Tel.: 0 44 41-93 55 60)






