Oldenburger Pferde
Thu 20. Nov 2008
Schrift
  

Mitgliedschaft


Der Verband hat ordentliche und ausserordentliche Mitglieder.

Die Mitgliedschaft ist beim Verband zu beantragen.

Alle Verbandsaktivitäten werden nur für Mitglieder durchgeführt.  

Aktives, d. h. ordentliches Mitglied ist jeder, der im Besitz einer beim Springpferdezuchtverband eingetragenen Stute ist. Ein passives Mitglied ist zu dieser Zeit nicht im Besitz einer eingetragenen Stute, erhält aber wie alle Mitglieder monatlich die Verbandszeitschrift.

Jedes Mitglied muss eine Eintrittserklärung ausfüllen und dem Verband übergeben.

Der Springpferdezuchtverband ist überregional tätig Zuchtgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union. Die Eintrittserklärung bitten wir möglichst sorgfältig auszufüllen. Es wäre schön, wenn Sie uns beim Eintritt auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Dies erleichtert uns die Arbeit erheblich und Sie müssen keine Nachnahme gebühr z.B. bei Versand von Fohlenpässen entrichten. Bei Eintritt ist eine einmalige Eintrittsgebühr in den Verband fällig.