Oldenburger Pferde
Thu 20. Nov 2008
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Hengstleistungsprüfung / 30-Tage-Test

Hengstleistungsprüfung Fremdreitertest
OS Fremdreitertest, Foto: Becker

Bevor die Hengste in das Hengstbuch I eingetragen werden können, d.h. die Deckerlaubnis erhalten, müssen sie eine Hengstleistungsprüfung absolvieren.

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

1. 70-Tage-Test
Dieser wird auf anerkannten Prüfungsstationen durchgeführt. Die Hengste stehen für die Dauer von 70 Tagen auf der Station. Beurteilungskriterien sind die 3 Grundgangarten unter dem Sattel, Springanlage im Freispringen und unter dem Sattel, Geländetest und Rittigkeit.

Die Bewertung erfolgt durch den Trainingsleiter und durch Sachverständige am Ende des Durchgangs. Die Ergebnisse werden als Index berechnet. . Über die Zulassung zur Anerkennung aufgrund der Hengstleistungsprüfung entscheidet die Körkommission aufgrund der Antragstellung.

2. 30-Tage-Test
Der 30-Tage-Test ist ein eigens für dreijährige Hengste entwickelter Veranlagungstest, der erste Rückschlüsse auf die Veranlagung der jungen Hengste geben soll. Er beginnt normalerweise Anfang März. Nach abgelegtem 30-Tage-Test mit einer gewichteten Endnote von mindestens 7,0  und einer Springbetonten Note von 8,0 können die Hengste in den ersten Deckeinsatz gehen. Sie erhalten dann eine vorläufige Eintragung als drei- und vierjährige in das Hengstbuch I.

Zur weiteren vorläufigen Eintragung als fünfjährige müssen sie vierjährig nachweislich mindestens einmal die Wertnote 7,5 in einer Springpferdeprüfung erreicht haben oder für das Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes nominiert worden sein.

Zur endgültigen Eintragung müssen sie als fünfjährige oder sechsjährige den Nachweis für eine Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Springpferdes erbracht haben.

3. vorläufige Zulassung
Gekörte dreijährige Hengste können nach einem positiven Körurteil vorläufig in das Hengstbuch I eingetragen werden. Diese vorläufige Eintragung gilt nur für dreijährige Hengste bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres.

4. Turniersportprivileg
Aufgrund von Erfolgen auf Bundeschampionaten, offiziellen Welt-Championaten, CSI- oder CSIO- Plazierungen können Hengste in das Hengstbuch I eingetragen werden, auch ohne vorhergehende Veranlagungsprüfung.